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Infos für Selbstzahler zum
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BstabG)

Am 10. Juli 2026 verabschiedete der Deutsche Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BstabG). Ziel der Regelung ist es, allein im Jahr 2027 rund 19 Milliarden Euro im Gesundheitssystem einzusparen. Besonders betroffen von den Sparmaßnahmen ist die ambulante medizinische Versorgung, wobei Fachärzte mit erheblichen Einnahmeverlusten rechnen müssen.

Die fachlichen Bedenken der Ärzteschaft fanden im Gesetzgebungsprozess kaum Gehör bei Bundesregierung und Parlament. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen stattdessen die finanziellen Herausforderungen der Krankenhäuser sowie die Interessen der Pharmaunternehmen. Das Sparpaket für die GKV markiert damit einen tiefgreifenden Einschnitt. Die von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) propagierte – und in der Praxis nicht haltbare – Vision der „unbegrenzten ärztlichen Leistungen“ wird nun durch die Realität der Haushaltslage widerlegt.

Die amtierende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mit dem Gesetz das Prinzip der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verankert. Praktisch bedeutet dies: Die jährlich verfügbaren Mittel für die Versorgung gesetzlich Versicherter werden künftig deutlich reduziert.

Praktische Folgen für Selbstzahler

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 werden die Leistungen für GKV-Versicherte auf das Maß des zur Verfügung gestellten, reduzierten Budgets der niedergelassenen Ärzte angepasst werden. Das wird sich wiederum in einer Reduzierung von Sprechstundenterminen und ärztlichen Leistungen bemerkbar machen und betrifft lediglich gesetzlich versicherte Patienten, nicht Privatpatienten.

Häufige Fragen

Selbstzahlerleistungen sind medizinische Leistungen, die nicht oder nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden und daher privat abgerechnet werden.

Ja. Gesetzlich Versicherte können sich jederzeit freiwillig für eine Selbstzahlerleistung entscheiden.

Je nach Behandlung können sie eine sinnvolle Ergänzung zur regulären Versorgung darstellen. Ob sie im Einzelfall sinnvoll sind, wird im persönlichen Beratungsgespräch besprochen.

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Behandlung. Vor der Durchführung werden Sie selbstverständlich transparent über die anfallenden Kosten informiert.

Nach einer individuellen Untersuchung beraten wir Sie ausführlich über die möglichen Behandlungsoptionen und erklären Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Unser Praxisteam steht Ihnen bei Fragen rund um Kassenleistungen, Selbstzahlerleistungen und Ihre Behandlung jederzeit gerne zur Verfügung.